Resolution zum Erhalt der Justizbehörden in Koblenz — Der Stadtrat Andernach setzt sich für den Fortbestand des OLG-Standortes sowie der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz ein
Mit großer Besorgnis betrachtet der Stadtrat Andernach die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen politischen Zielvorgaben der Landesregierung zur Zusammenlegung der Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften in Zweibrücken. Die damit einhergehende Schwächung des Justizstandortes Koblenz hat Auswirkungen auf die gesamte Region und trifft auch negativ die Menschen im Raum Andernach.
Bislang konnte von Seiten der Landesregierung kein nachprüfbarer Beleg für die Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme vorgetragen wurde. Das gilt insbesondere für behauptete Einsparungen, auch vor dem Hintergrund des gerade aufwändig sanierten Justizzentrums Koblenz. Eine funktionsfähige und bürgernahe Justiz muss bei allen begrüßenswerten Bemühungen nach Einsparungen gewährleistet sein.
Deshalb appelliert der Rat der Stadt Andernach an die rheinlandpfälzische Landesregierung und die sie tragenden Parteien, das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft nicht in Zweibrücken zusammenzuführen und in Koblenz zu schließen. Vielmehr muss ergebnisoffen untersucht werden mit welchen strukturellen Reformen ein Kosteneinspareffekt, unter der Prämisse der guten Erreichbarkeit der Justiz, erzielt werden kann. Dieser Prozess ist transparent und im engen Dialog mit den Betroffenen vor Ort zu führen. Dies sollte in einer Zeit wachsender, bürgeroffener Diskussionskultur selbstverständlich sein.